Sehr geehrte Damen und Herren,
aus aktuellem Anlass teilen wir mit, dass wir für Sie wie gewohnt, auch in diesen schlechten Zeiten, für Sie da sind.
Durch unsere großzügigen Kanzleiräume können wir eine persönliche Beratung auch mit dem gebotenen Abstand gewährleisten, natürlich können Besprechungen auch am Telefon stattfinden und Unterlagen, sofern diese nicht persönlich übergeben werden sollen, per Post / Email übersandt oder im Briefkasten hinterlegt werden.
Das Coronavirus, Bekämpfung der Ausbreitung und die Folgen betreffen uns alle!
Wir möchten aber mitteilen, dass das Virus, sowie die derzeit laufenden Maßnahmen, keine bis geringe Auswirkungen auf die Mandatsbearbeitung haben, sofern wir nicht selber den Beschränkungen unterliegen.
Gerichtsverhandlungen finden nach derzeitigem Stand (eingeschränkt) statt. Wir gehen derzeit davon aus, dass in bereits laufenden Haft- und Eilsachen weiterverhandelt wird.
Von einer gänzlichen Schließung der Gerichte gehen wir nicht aus.
Besuche in der JVA sind derzeit möglich, wir gehen auch hier davon aus, dass diese durch den Verteidiger weiter möglich sind. Beschränkungen für Angehörige halten wir für wahrscheinlich.
Mit Verzögerungen bei der Bearbeitung durch Versicherungen oder Behörden wird zur rechnen sein.
Es dürfte im Interesse aller sein, sich an die ausgesprochenen Empfehlungen zu halten. Nur so werden (hoffentlich) weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu vermeiden sein.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Verstöße gegen eine Quarantäne-Verordnung strafbar sein können. Bei Verstößen drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen, die sich aus Tagessätzen ergeben. Das besagt Paragraph 75 des Infektionsschutzgesetzes. Weiter würde sich ein Betroffener, sofern dieser eine andere Person durch Missachtung einer Anordnung ansteckt, der fahrlässigen Körperverletzung strafbar machen.
In diesem Sinne wünschen wir allen ein schnelles Ende der Krise!