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Service Formulare

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Willkommen in unserem Servicebereich. Auf dieser Seite finden Sie vorab die wichtigsten Vordrucke und Formulare der Kanzlei Weiss Wunderle als PDF Download. Bitte füllen Sie benötigte Formulare vollständig aus und senden uns diese per Email, Fax oder Post zurück.
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Erklärung ärztliche Schweigepflichtentbindung
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Mandantenstammblatt Unfall Kanzlei Weiss Wunderle
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Mandatsbedingungen Kanzlei Weiss Wunderle
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Vollmacht Formular für Kanzlei Weiss Wunderle
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Mandantenstammblatt Kanzlei Weiss Wunderle
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Prozess-/Verfahrenskostehilfe Kanzlei Weiss Wunderle
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SEPA Lastschrift Kanzlei Weiss Wunderle
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Erklärung persönliche & wirtschaftliche Verhältnisse
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FAQ

Häufige Fragen

Wie auch der Vorwurf lauten mag. Wir nehmen uns Ihrem Fall sofort an: Wir vertreten Sie auf allen Gebieten des Strafrechts und Nebengebieten, bei Schwurgerichtsfälle, Wirtschaftsstrafsachen, Sexualstrafsachen, Betrug, Körperverletzung, Betäubungsmittelfälle (BTM), Verkehrsstrafsachen, Raub, Diebstahl, u.s.w.. Wir vertreten Sie in allen Tatsacheninstanzen, in der Revision sowie in der Wiederaufnahme.  
SCHWEIGEN IST GOLD – VERLANGEN SIE EINEN RECHTSANWALT FÜR STRAFRECHT! Machen Sie keine Aussagen wenn Sie sich in der Situation der Freiheitsbeschränkung / Freiheitsentziehung befinden. Widerstehen Sie Ihrem natürlichem Impuls sich zur Sache oder zum Vorwurf zu äußern und verteidigen Sie nicht selbst. Der Druck der Vernehmungssituation ist ein denkbar schlechter Berater, denn Sie wissen nicht oder nicht genau, was die Ermittlungsbeamten wissen, welche Tatvorwürfe gegen Sie verfolgt werden. Sie wissen nicht, was und wie protokolliert wird oder in einem polizeilichen Bericht erfasst wird. Es ist Ihnen auch nicht ersichtlich ob seitens der Polizei Täuschungen eingesetzt werden. Sie befinden sich in der Gewalt der Polizei und werden durch die psychischen Drucksituation und der Wissensüberlegenheit der Polizei beherrscht. Die Ermittlungsbeamten sind mit der Vernehmungssituation, Vernehmungsstrategien und Reaktionen von Beschuldigten vertraut und können dadurch Reaktionen wie Stress, Angst Panik gezielt ausnutzen. Alles was Sie sagen, selbst aufgrund von Täuschungen kann gegen Sie verwendet werden. Selbst wenn Sie Ihren Anwalt vorab telefonisch kontaktieren möchten sind Sie dem rechtsstaatlichen Verhalten der Polizei ausgeliefert, die Sie meist erst einmal vernehmen möchte und eventuell auch andere polizeiliche Maßnahmen vorschiebt, um den Schock der Verhaftung auszunutzen und Ihnen freundlich das informelle Gespräch anbietet – auch dies ist eine Vernehmung.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon Anwaltskanzlei Augsburg 0821 / 347 400 83 oder Anwaltskanzlei München 089 / 215 400 35 an. Fragen Sie uns, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch ist kostenlos.
Als Pflichtverteidiger bezeichnet man im deutschen Strafprozess einen durch das Gericht dem Beschuldigten beigeordneten Verteidiger. Selbstverständlich wird Herr Rechtsanwalt Weiss auch als Pflichtverteidiger in Augsburg, München und dem kompletten Bundesgebiet tätig. In den Fällen der sogenannten notwendigen Verteidigung ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger von Amts wegen zu bestellen, wenn der Beschuldigte noch über keinen von ihm gewählten Verteidiger verfügt. Das bedeutet, dass jeder sich seinen Verteidiger, auch denjenigen, der als Pflichtverteidiger bestellt werden soll, selbst aussuchen kann. Das Gericht ordnet den gewählten Anwalt als Pflichtverteidiger bei. Nicht nur in Augsburg kursiert das Gerücht, dass ein als Pflichtverteidiger tätiger Anwalt, da er zunächst aus der Staatskasse bezahlt wird, nicht im Sinne des Mandanten handelt. Dies ist selbstverständlich nicht der Fall und die Strafverteidigung wird auch in Fällen einer Pflichtverteidigung nach bestem Fachwissen und Gewissen erfolgen. Hierfür garantiert unsere Augsburger Fachanwaltskanzlei. Sollten Sie oder ein Angehöriger somit eine Anklageschrift erhalten, in welcher Ihnen mitgeteilt wird, dass das Gericht beabsichtigt, Ihnen einen Pflichtverteidiger zu bestellen, so lassen Sie die Ihnen gesetzte zweiwöchige Frist zur Auswahl Ihres Pflichtverteidigers nicht verstreichen, sondern benennen Sie einen Anwalt Ihrer Wahl. Gerne beraten wir Sie auch zu diesem Thema.

Strafverteidiger Notdienst Bayern

24h-Anwaltsnotdienst / Anwalt Hotline

Wir sind für Sie rund um die Uhr und auch am Wochenende erreichbar. Bei uns erhalten Sie umgehend rechtliche Unterstützung selbst zu Zeiten, wenn andere Kanzleien längst nicht mehr erreichbar sind. Bei uns bekommen Sie rund um die Uhr rechtliche Hilfe durch einen Rechtsanwalt. Sie vermuten, dass ein Haftbefehl gegen Sie oder eine Familienmitgliedes erfolgt ist oder dieser tatsächlich vorliegt, wenn eine Festnahme, Vernehmung oder Durchsuchung durchgeführt wird oder vollzogen wurde, dann benötigen Sie umgehend Hilfe durch einen Anwalt für Strafrecht.

In Eilsachen, bei einstweiligen Anordnungen, einer einstweiligen Verfügung, einer Abmahnung, strafbewehrte Unterlassung- oder Verpflichtungserklärung, Wegweisung, einem Arrest, u.s.w. stehen wir Ihnen während unserer Geschäftszeiten Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 zur Verfügung.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich unter Telefon Anwaltskanzlei Augsburg +49 (0)821 347 400 83 oder Anwaltskanzlei München +49 (0)89 215 400 35 oder im Notfall + 49 (0)175 293 56 33 an oder benutzen Sie das Kontaktformular!

Kontaktieren Sie uns, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Ein Informationsgespräch ist kostenlos.